Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sehr geehrter Reisegast, MYWAY. REISEN ist ein Spezialveranstalter für individuelle Gruppenreisen. Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalangebote (Gesamtheit von Reiseleistungen gemäß § 651 a Abs. 1 BGB). Sie werden, soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen – nachfolgend «Gast» genannt – und uns, MYWAY.REISEN, als Reiseveranstalter– im Buchungsfalle nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 ff. BGB zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Bestimmungen daher sorgfältig durch.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchungserklärung/Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Gast MYWAY.REISEN den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich an.
1.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch MYWAY.REISEN zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Bei Buchung oder maximal 14 Tage nach Vertragsschluss (diese Zeit ist nötig, um die Verfügbarkeit der Leistungen zu prüfen) wird MYWAY.REISEN dem Gast die Buchungsbestätigung aushändigen. Eine Buchungsbestätigung ist entbehrlich, wenn die Buchungserklärung des Gastes weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn abgegeben wird.
1.3 Der die Buchung vornehmende Gast haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Gästen aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von MYWAY.REISEN vor, an das der Veranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast dieses geänderte Angebot innerhalb der Frist annimmt.
2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB zur Sicherstellung der Kundengelder gefordert oder angenommen werden.
2.1 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung von 10 - 30% des Gesamtpreises pro Person zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird.
2.2 Die Restzahlung ist 45 Tage vor Reisebeginn fällig, bzw. wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 genannten Gründen abgesagt werden kann.
2.3 Soweit Vorauszahlungen vor Reisebeginn vereinbart sind, der Sicherungsschein übergeben ist und MYWAY.REISEN zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. Das Recht des Gastes zur Zurückbehaltung einer strittigen von MYWAY.REISEN nach Vertragsschluss geforderten Preiserhöhung bleibt hiervon unberührt.
2.4 Die Reisepapiere werden frühestens 31 Tage vor Reisebeginn und nur nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises verschickt.
3. Leistungen
Die Leistungsverpflichtung von MYWAY.REISEN ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung sowie der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung in der Reiseausschreibung und aus mit dem Gast schriftlich oder mündlich rechtsverbindlich getroffenen Vereinbarungen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von MYWAY.REISEN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. MYWAY.REISEN ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen möglichst umgehend in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird MYWAY.REISEN dem Gast einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5. Rücktritt durch den Gast, Umbuchung
5.1 Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei MYWAY.REISEN. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an so kann MYWAY.REISEN Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
5.3 MYWAY.REISEN kann ihren Ersatzanspruch neben der aktuellen Berechnung der Stornokosten unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren:
Bis zum 65. Tag: 10 % vom Reisepreis.
Vom 64.- 45. Tag vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises
Vom 44.– 20. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
Vom 19.– 7. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises
Vom 7.– 1. Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises
Bei einer Stornierung am Abreisetag bzw. Nichtantritt der Reise ohne vorherige Absage 100% des Reisepreises. Versäumt ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt auch bei Flugplanverschiebungen.
5.4. Dem Gast bleibt es vorbehalten, MYWAY.REISEN nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
5.5 Anstatt einer pauschalen Entschädigung kann MYWAY.REISEN die konkret entstandenen Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. MYWAY.REISEN ist in diesem Fall verpflichtet, dem Gast seine Aufwendungen im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.
5.6 Werden auf Wunsch des Gastes nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder der Verpflegungsart oder gebuchter Zusatzleistungen vorgenommen (Umbuchung), kann MYWAY.REISEN bis 31. Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 40,--€. pro Änderungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche des Gastes, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.3. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Gast einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Gast zuzurechnen sind, hat der Gast keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe den Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
7.1 MYWAY.REISEN kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Gast die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch MYWAY.REISEN oder ihrer Beauftragten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass sie sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt MYWAY.REISEN, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7.2 MYWAY.REISEN kann bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) MYWAY.REISEN ist verpflichtet, dem Gast gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
b) Ein Rücktritt von MYWAY.REISEN später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig, außer wenn die Reise infolge nicht vorhersehbarer Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, terroristische Anschläge, behördliche Anordnungen, etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
8. Beschränkung der Haftung
MYWAY.REISEN übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern diese von MYWAY.REISEN oder einem von MYWAY.REISEN beauftragten Unternehmen (Partneragentur) schuldhaft verursacht wurde. Die vertragliche Haftung von MYWAY.REISEN für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit MYWAY.REISEN für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Todesfall, Körperverletzung oder Erkrankung, welche im Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) vorfallen, sind die Entschädigungsansprüche auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung von MYWAY.REISEN ist in diesen Fällen ausgeschlossen
9. Gewährleistung, Kündigung durch den Reisenden, Anzeigepflicht
9.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. MYWAY.REISEN kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. MYWAY.REISEN kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
9.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
9.3 Der Reisegast ist verpflichtet seine Beanstandung unverzüglich MYWAY.REISEN oder der dem Reisenden hierfür benannten Stelle anzuzeigen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
9.4 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet MYWAY.REISEN innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, MYWAY.REISEN erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von MYWAY.REISEN verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet MYWAY.REISEN den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
9.5 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den MYWAY.REISEN nicht zu vertreten hat.
10. Flüge
Unsere Reiseprogramme umfassen Reisen mit Flugzeugen des regulären Linienverkehrs sowie Sonderflugprogramme mit Flugzeugen nationaler und internationaler Gesellschaften. Falls nichts anderes angegeben ist, fliegen Sie bei allen MYWAY.REISEN in der Economy-Klasse. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie Ihre zu diesem Zeitpunkt gültigen Flugpläne. Diese können jedoch – auch kurzfristigen – Änderungen unterworfen sein.
10.1 Elektronisches Flugticket/E-Ticket
Sie fliegen in der Regel mit einem E-Ticket, fast alle Fluggesellschaften arbeiten heute nach dem Prinzip des papierlosen Tickets. Dessen Vorteil für Reisende liegt auf der Hand: E-Tickets können nicht mehr verloren oder gestohlen werden. Das Flugticket wird im Reservationssystem und Check-in- Programm der Fluggesellschaften gespeichert. Der Reisende weist sich lediglich mit Reisepass beim Check-in aus.
10.2 Gruppentarife
Reisen mit Linienflug basieren in der Regel auf Gruppentarifen. Das bedeutet, dass alle Teilnehmer sämtliche Flugstrecken gemeinsam zurückzulegen haben. Abweichungen, falls diese von der Fluggesellschaft akzeptiert werden, haben einen Umbuchungszuschlag zur Folge der auf Anfrage bekanntgegeben wird.
10.3 Verspätungen
Der Reiseveranstalter hat auf Verspätungen grundsätzlich keinen Einfluss. Bei der Planung Ihrer Rückreise zum Wohnort empfehlen wir Ihnen zwischen der planmäßigen Ankunft Ihres Fluges und der Abfahrt des letzten Zuges an Ihren Wohnort mindestens 2 Stunden einzuplanen, bei der Anreise zum Flughafen sollten zwischen Ankunftzeit am Flughafen und Abflugszeit mindestens 3 Stunden eingeplant sein. Der Reiseveranstalter ist nicht haftbar für aufgrund von Verspätungen entstandene Schäden oder Spesen.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Gast innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber MYWAY.REISEN geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
11.2 Ansprüche des Gastes nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen MYWAY.REISEN und dem Gast Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder MYWAY.REISEN die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr endet frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen MYWAY.REISEN und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung
12.2 Der Gast kann MYWAY.REISEN nur an deren Sitz verklagen.
12.3 Für Klagen von MYWAY.REISEN gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von MYWAY.REISEN maßgebend.
13. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Gleichzeitig mit der Buchung empfehlen wir, eine Reise-Rücktrittskostenversicherung abzuschließen. Nach Bedarf sollten auch Reisenotruf- und Reisekrankenversicherung jeweils mit Deckung von Rückführungskosten, Reisegepäck-, Reiseunfall, und Reisehaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.
Alle Angaben entsprechen dem Stand vom 22.02.2016. MYWAY.REISEN, Terhallestr. 12, 81545 München